Schöffen gesucht!
Aufstellung der Schöffen-Vorschlagsliste
Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffinnen bzw. der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Von den Städten und Gemeinden bzw. den Jugendhilfeausschüssen bei den Jugendämtern werden hierzu im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk (zuständig für unsere Gemeinde das AG Passau) geeignete Personen vorgeschlagen und von einem eigens beim dortigen Amtsgericht eingerichteten Wahlausschuss gewählt. Daher wird zurzeit auch in der Gemeinde Tettenweis eine Vorschlagsliste erarbeitet, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Tettenweis wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Als weitere Kriterien sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte bei Schöffen hierfür eine gesundheitliche Eignung gewährleistet sein.
Sie haben die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder eine hierfür geeignete Person vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise in der angefügten Anlage.
Sie können Ihre Bewerbung für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen bis zum 17.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeindeverwaltung Tettenweis, Frau Graml, Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis
Das Bewerbungsformular für die Schöffenwahl 2023 steht hier zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich das Formular im Rathaus abholen.
Es erfolgt zusätzlich der Hinweis auf das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts, welches am 04.07.2017 verkündet wurde und am Folgetag in Kraft trat.
Das Gesetz sieht im Bereich des Schöffenrechts Änderungen dahingehend vor, dass durch eine Aufhebung des § 34 Abs. 1 Nr. 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dieselben Personen in das Schöffenamt gewählt werden können, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind. Engagierte und erfahrene Schöffen sollen so ihre Tätigkeit fortsetzen können.
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
www.schoeffenwahl.de
www.schoeffenwahl2023.de